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Botschaft von Spanien in Berlin

Die Botschaft von Spanien in Berlin, auf dieser Webseite finden Sie die Kontaktinformationen, konsularischen Dienste und Öffnungszeiten der Botschaft.

Spanien Botschaft Berlin

Kontakt und Adresse der Botschaft von Spanien

Öffnungszeiten der Spanischen Botschaft

  • Montag:           09:00 – 17:00 Uhr
  • Dienstag:         09:00 – 17:00 Uhr
  • Mittwoch:        09:00 – 17:00 Uhr
  • Donnerstag:    09:00 – 17:00 Uhr
  • Freitag:            09:00 – 14:00 Uhr
  • Samstag:        Geschlossen
  • Sonntag:         Geschlossen

Konsularabteilung der Botschaft von Spanien

  • Telefon: +49 30 254 007 161
  • Fax: +49 30 254 007 420
  • E-Mail: emb.berlin.cul@maec.es
  • Öffnungszeiten: Mo – Do. 09:00 – 17:00 und Fr. 09:00 – 14:00 Uhr

Spaniens Vertretungen in Deutschland

Spanien unterhält neben seiner Botschaft in Berlin zusätzlich sechs Konsulate in Deutschland, die sich in Frankfurt am Main, Düsseldorf, Hamburg, München, Dresden und Stuttgart befinden.

Welche Aufgaben hat die Botschaft von Spanien in Berlin?

Die Spanische Botschaft ist die diplomatische Vertretung von Spanien in Deutschland.

Botschaften dienen der Verständigung und Zusammenarbeit zweier Staaten und sind sehr wichtig für eine funktionierende Diplomatie.

Der Spanische Botschafter Herr Ricardo Martínez Vázquez ist die Vertretung seiner Regierung in Deutschland. Er wohnt in der Residenz der Spanischen Botschaft und pflegt zwischenstaatliche Beziehungen zwischen Deutschland und Spanien.

Wenn Spanische Bürger Hilfe benötigen oder sich Dokumente aus ihrem Heimatland ausstellen lassen möchten, müssen sie sich an ein Konsulat oder die konsularische Abteilung der Botschaft wenden.

Denn die Botschaft selbst nimmt ausschließlich politische Aufgaben wahr, während sich Konsulate um die Belange von Bürgern kümmern.

Aufgaben der Konsularischen Abteilung

  • Ausstellung von Reisedokumenten
  • Visa-Dienstleistungen
  • Notfallhilfe
  • Rechtliche Unterstützung
  • Registrierung
  • Beglaubigung von Dokumenten

Um zu überprüfen, ob diese Dienstleistungen verfügbar sind, setzen Sie sich bitte direkt mit der Botschaft in Verbindung.

Ist beim Besuch der Spanischen Botschaft ein Termin nötig?

Da viele Botschaften für konsularische Dienste einen Termin verlangen, sollten Sie sich vor Ihrem Besuch der Spanischen Botschaft darüber informieren, ob ein Termin nötig ist.

Unter der oben genannten Webadresse der Botschaft von Spanien finden Sie in der Regel Informationen zur Terminvereinbarung.

Tipp: Bei den meisten Botschaften in Berlin kann ein Termin über ein Online-Buchungssystem vereinbart werden.

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie einen Termin ausmachen müssen oder nicht, empfehlen wir Ihnen, sich telefonisch bei der Spanischen Botschaft unter der Telefonnummer +49 30 254 00 70 zu erkundigen. Die Konsularische Abteilung der Botschaft erreichen Sie unter der Nummer +49 30 254 007 161.

Ist die Spanische Botschaft oder ein Konsulat für mein Anliegen zuständig?

Botschaften sind die politische Vertretung eines Landes in einem Gastland. Daher nimmt die Botschaft nur diplomatische Aufgaben wahr.

Für die Ausstellung von Dokumenten, Pässen oder Visa sind Konsulate zuständig. Dazu müssen Sie sich in der Regel an das Konsulat wenden, das sich am nächsten zu Ihrem Wohnort befindet.

Es gibt nur eine Botschaft Ihres Landes in Deutschland und keine Konsulate? In diesem Fall verfügt die Botschaft normalerweise über eine konsularische Abteilung, welche die Verwaltungsaufgaben übernimmt.

Ich möchte ein Visum für Spanien beantragen

Generell gelten unterschiedliche Einreisebedingungen, die davon abhängen, welchen Pass Sie besitzen und wie lange Sie im Land bleiben möchten.

Glücklicherweise braucht man als EU-Bürger für sehr viele Länder kein Visum mehr.
Daher sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie für Spanien ein Visum benötigen.

Wenn Sie ein Visum brauchen, müssen Sie sich an ein Konsulat oder die konsularische Abteilung der Spanischen Botschaft wenden.

Viele Länder bieten mittlerweile an, den Antrag auf ein Visum online zu stellen über die Webseite der Botschaft.

Bitte informieren Sie sich vor der Einreise beim Auswärtigen Amt, wie lange Sie sich ohne Visum im Reiseland aufhalten können.

Darüber hinaus ist es ratsam, aktuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten.

Wann hilft die Spanische Botschaft?

Der Pass wird gestohlen

Leider ist bei einem Diebstahl meist der ganze Geldbeutel weg und damit nicht nur das Bargeld, sondern auch wichtige Dokumente wie Pässe und Ausweise.

Wenn Ihnen als Spanischer Bürger das in Deutschland passiert, müssen Sie sich an ein Spanisches Konsulat oder die konsularische Abteilung der Botschaft wenden.

Dort kann man Ihnen Ersatzdokumente ausstellen, mit denen Sie sich vorübergehend ausweisen können.

Sollten Sie sich als Tourist oder Geschäftsreisender in Deutschland aufhalten, erhalten Sie von einem Spanischen Konsulat einen vorläufigen Pass, mit dem Sie in Ihr Heimatland zurückreisen können.

Ich brauche ein Dokument aus meinem Heimatland

Wenn Sie einen neuen Spanischen Pass brauchen oder ein anderes Dokument aus Ihrem Heimatland, ist dafür das Konsulat oder die konsularische Abteilung der Botschaft von Spanien zuständig.

Viele Dokumente kann man mittlerweile online auf der Webseite der Botschaft beantragen. Dadurch sparen Sie sich einen persönlichen Termin vor Ort und eventuell anfallende Reise- und Hotelkosten.

Ich möchte eine Heirat, Geburt oder einen Sterbefall melden

Ein häufiger Grund für das Aufsuchen eines Konsulates ist die Meldung einer Geburt im Ausland, einer Hochzeit oder eines Sterbefalles.

Auch bei einer geplanten Überführung des Verstorbenen nach Spanien ist das Konsulat der richtige Ansprechpartner.

Falls Sie auf der Webseite der Spanischen Botschaft keine Informationen finden, sollten Sie bei der Botschaft über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten direkt nachfragen.

Ich brauche Hilfe mit deutschen Behörden

Wenn Sie oder ein Angehöriger Ihrer Familie Probleme mit deutschen Behörden bekommt oder verhaftet wird, ist dafür in der Regel nicht die Spanischen Botschaft zuständig.

Die Botschaft von Spanien kann lediglich dabei helfen, einen guten Anwalt zu finden, der Ihre Muttersprache spricht und das deutsche Recht kennt.