Botschaft von Iran in Berlin
Die Botschaft von Iran in Berlin, auf dieser Webseite finden Sie die Kontaktinformationen, konsularischen Dienste und Öffnungszeiten der Botschaft.
Kontakt und Adresse der Botschaft von Iran
- Adresse: Podbielskiallee 67, 14195 Berlin, Deutschland
- Telefon: +49 30 84 35 30
- Fax: +49 30 83 222 91 33
- E-Mail: info@iranbotschaft.de
- Webseite: www.berlin.mfa.ir
- Botschafter: Herr Mahmoud Farazandeh, Botschafter
Öffnungszeiten der Iranischen Botschaft
- Montag: 08:30 – 16:30 Uhr
- Dienstag: 08:30 – 16:30 Uhr
- Mittwoch: 08:30 – 16:30 Uhr
- Donnerstag: 08:30 – 16:30 Uhr
- Freitag: 08:30 – 16:30 Uhr
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Öffnungszeiten der Konsularabteilung der Iranischen Botschaft
- Montag: 08:30 – 12:30 Uhr
- Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr
- Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr
- Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Weitere Vertretungen Irans in Deutschland
Iran unterhält neben seiner Botschaft in Berlin mehrere Konsulate in Deutschland, die sich in Frankfurt am Main, Hamburg und München befinden.
Wie erhalte ich für Iran ein Visum?
Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie wirklich ein Visum brauchen. Denn je nachdem, welchen Pass Sie besitzen, gelten unterschiedliche Einreisebedingungen.
Auch der Zweck Ihrer Einreise – geschäftlich oder privat – kann beeinflussen, ob ein Visum nötig ist.
Wenn Sie nicht von der Visumpflicht befreit sind, erhalten Sie Ihr Visum von einem Konsulat oder der konsularischen Abteilung der Botschaft.
Tipp: Viele Länder bieten mittlerweile Online-Anträge für Visa an, die Sie bequem am PC ausfüllen können, ohne ein Konsulat besuchen zu müssen.
Bitte informieren Sie sich vor der Einreise beim Auswärtigen Amt, wie lange Sie sich ohne Visum im Reiseland aufhalten können.
Darüber hinaus ist es wichtig, aktuelle Reisewarnungen für Iran des Auswärtigen Amtes zu beachten.
Welche Aufgaben hat die Botschaft von Iran in Berlin?
Durch die Iranische Botschaft ist es möglich, dass Iran diplomatische Beziehungen zu Deutschland unterhält.
Der Iranische Botschafter Herr Mahmoud Farazandeh vertritt in Deutschland die Interessen seines Landes und hilft bei der Kommunikation zwischen den beiden Regierungen.
Als Diplomat informiert er seine Regierung außerdem über die aktuellen Verhältnisse in Deutschland und pflegt zwischenstaatliche Beziehungen.
Einige Botschaften in Berlin haben eine konsularische Abteilung, die Pässe und andere Dokumente für Landsleute ausstellt und Anträge für Visa bearbeitet. Ob die Iranische Botschaft über eine konsularische Abteilung verfügt, erfahren Sie oben auf dieser Seite.
Aufgaben der Konsularischen Abteilung
- Ausstellung von Reisedokumenten
- Visa-Dienstleistungen
- Notfallhilfe
- Rechtliche Unterstützung
- Registrierung
- Beglaubigung von Dokumenten
Um zu überprüfen, ob diese Dienstleistungen verfügbar sind, setzen Sie sich bitte direkt mit der Botschaft in Verbindung.
Kann man die Iranische Botschaft ohne Termin besuchen?
Grundsätzlich verlangen die meisten Botschaften und Konsulate, dass Besucher vorab einen Termin vereinbaren. Nur kleinere Botschaften und Konsulate, die wenig Verwaltungsaufwand haben, verzichten auf die Buchung eines Termins.
Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Botschaft von Iran. Falls Sie unsicher sind, ob ein Termin nötig ist oder nicht, empfehlen wir, die Botschaft unter der Telefonnummer +49 30 843 53-0/399 zu kontaktieren.
Was ist der Unterschied zwischen einer Botschaft und einem Konsulat?
Für Sie als normaler Bürger ohne politische Funktion ist für Verwaltungsaufgaben normalerweise ein Konsulat oder die konsularische Abteilung einer Botschaft zuständig. Denn die Botschaft selbst nimmt ausschließlich politische Aufgaben wahr.
Das bedeutet, dass Sie für die Ausstellung von Visa, Dokumenten oder Pässen ein Konsulat aufsuchen müssen.
Tipp: Oft gibt es mehrere Konsulate eines Landes in Deutschland, die jeweils für eine bestimmte Region zuständig sind. Normalerweise müssen Sie zu dem Konsulat, das sich am nächsten zu Ihrem Wohnort befindet.
Wann hilft die Iranische Botschaft?
Der Pass wird gestohlen
Als Iranischer Staatsbürger in Deutschland können Sie sich an ein Konsulat oder an die konsularische Abteilung Ihrer Botschaft wenden, wenn Sie Ihren Pass oder Ausweis verlieren.
Dort wird man Ihnen gültige Ersatzdokumente ausstellen, mit denen Sie sich ausweisen können oder in Ihr Heimatland zurückreisen dürfen.
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie über ein Iranisches Konsulat einen neuen Pass beantragen. Manchmal ist dies über ein Online-Formular möglich, das Sie auf der Webseite der Iranischen Botschaft ausfüllen können.
Die Webadresse der Botschaft vom Iran finden Sie oben auf dieser Seite.
Ich brauche ein Dokument aus meinem Heimatland
Jedes Land hat eine spezielle Verwaltung. Wenn Sie als ausländischer Staatsbürger legal in Deutschland leben, müssen Sie sich für Dokumente Ihres Landes an ein Iranisches Konsulat oder an die konsularische Abteilung der Iranischen Botschaft wenden.
Oft finden Sie passende Anträge zum Download oder Online-Formulare auf der Webseite der Botschaft. Ansonsten können Sie die Kontaktdaten oben nutzen, um bei der Botschaft vom Iran direkt nachzufragen, wie Sie das benötigte Dokument erhalten.
Sicherlich hilft man Ihnen gerne weiter.
Ich möchte eine Heirat, Geburt oder einen Sterbefall melden
In vielen Ländern ist es Pflicht, im Ausland geborene Kinder, Sterbefälle oder Hochzeiten an das Heimatland zu melden.
Wenn viele Menschen aus Iran in Deutschland leben, sind Meldungen in der Regel über Konsulate möglich. Ansonsten müssen Sie sich direkt an die zuständigen Behörden in Ihrem Heimatland wenden.
In jedem Fall kann Ihnen die Iranische Botschaft eine Auskunft geben, was Sie tun müssen. Die Kontaktdaten der Botschaft vom Iran finden Sie oben auf dieser Seite.
Ich brauche Hilfe mit deutschen Behörden
Wenn Sie als Iranischer Bürger in Deutschland verhaftet oder angeklagt werden, hilft Ihnen die Iranische Botschaft normalerweise nicht direkt. Allerdings können Sie über die Botschaft eine Liste mit Rechtsanwälten erhalten, die Ihre Muttersprache sprechen und sich mit dem deutschen Recht auskennen.
Generell gilt aber: Wenn Sie in Deutschland ein Gesetz gebrochen haben, sind die deutschen Behörden zuständig.