Australische Botschaft in Berlin
Die Botschaft von Australien in Berlin, auf dieser Webseite finden Sie die Kontaktinformationen, konsularischen Dienste und Öffnungszeiten der Botschaft.
Kontakt und Adresse der Botschaft von Australien
- Botschaft von Australien
- Adresse: Wallstraße 76-79, 10179 Berlin, Deutschland
- Telefon: +49 30 88 00 88 0
- Fax: +49 30 88 00 88 210
- E-Mail: info.berlin@dfat.gov.au
- Webseite: www.germany.embassy.gov.au
- Soziale Medien: Facebook, Instagram
- Leitung: Frau Katherine Elizabeth Luxford, Botschaftsrätin
Öffnungszeiten der Australischen Botschaft
- Montag: 08:30 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
- Dienstag: 08:30 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
- Mittwoch: 08:30 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
- Donnerstag: 08:30 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
- Freitag: 08:30 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Konsularabteilung der Botschaft von Australien
- Fax: +49 30 22489238
Weitere Vertretungen Australiens in Deutschland
Australien unterhält neben seiner Botschaft in Berlin auch ein Generalkonsulat in Deutschland, das sich in Frankfurt am Main befindet.
Wie erhalte ich für Australien ein Visum?
Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie wirklich ein Visum für Australien brauchen. Denn je nachdem, welchen Pass Sie besitzen, gelten unterschiedliche Einreisebedingungen.
Auch der Zweck Ihrer Einreise – geschäftlich oder privat – kann beeinflussen, ob ein Visum nötig ist.
Wenn Sie nicht von der Visumpflicht befreit sind, erhalten Sie Ihr Visum von einem Konsulat oder der konsularischen Abteilung der Botschaft.
Tipp: Viele Länder bieten mittlerweile Online-Anträge für Visa an, die Sie bequem am PC ausfüllen können, ohne ein Konsulat besuchen zu müssen.
Bitte informieren Sie sich vor der Einreise beim Auswärtigen Amt, wie lange Sie sich ohne Visum im Reiseland aufhalten können.
Darüber hinaus ist es wichtig, aktuelle Reisewarnungen für Australien des Auswärtigen Amtes zu beachten.
Welche Aufgaben hat die Botschaft von Australien in Berlin?
- Diplomatische Vertretung
- Konsularische Dienstleistungen
- Visa-Dienstleistungen
- Kulturelle Förderung
- Informationsbereitstellung
- Notfalldokumente
Durch die Australische Botschaft ist es möglich, dass Australien diplomatische Beziehungen zu Deutschland unterhält.
Die Australische Botschaftsrätin Frau Katherine Elizabeth Luxford vertritt in Deutschland die Interessen Ihres Landes und hilft bei der Kommunikation zwischen den beiden Regierungen.
Als Diplomat informiert Sie ihre Regierung außerdem über die aktuellen Verhältnisse in Deutschland und pflegt zwischenstaatliche Beziehungen.
Einige Botschaften in Berlin haben eine konsularische Abteilung, die Pässe und andere Dokumente für Landsleute ausstellt und Anträge für Visa bearbeitet. Ob die Australische Botschaft über eine konsularische Abteilung verfügt, erfahren Sie oben auf dieser Seite.
Kann man die Australische Botschaft ohne Termin besuchen?
Grundsätzlich verlangen die meisten Botschaften und Konsulate, dass Besucher vorab einen Termin vereinbaren. Nur kleinere Botschaften und Konsulate, die wenig Verwaltungsaufwand haben, verzichten auf die Buchung eines Termins.
Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Botschaft von Australien. Falls Sie unsicher sind, ob ein Termin nötig ist oder nicht, empfehlen wir, die Australische Botschaft unter der Telefonnummer +49 30 88 00 88 0 zu kontaktieren.
Was ist der Unterschied zwischen einer Botschaft und einem Konsulat?
Für Sie als normaler Bürger ohne politische Funktion ist für Verwaltungsaufgaben normalerweise ein Australisches Konsulat oder die konsularische Abteilung einer Botschaft zuständig. Denn die Botschaft selbst nimmt ausschließlich politische Aufgaben wahr.
Das bedeutet, dass Sie für die Ausstellung von Visa, Dokumenten oder Pässen ein Konsulat aufsuchen müssen.
Tipp: Oft gibt es mehrere Konsulate eines Landes in Deutschland, die jeweils für eine bestimmte Region zuständig sind. Normalerweise müssen Sie zu dem Konsulat, das sich am nächsten zu Ihrem Wohnort befindet.
Wann hilft die Australische Botschaft?
Der Pass wird gestohlen
Als Australischer Staatsbürger in Deutschland können Sie sich an ein Konsulat oder an die konsularische Abteilung Ihrer Botschaft wenden, wenn Sie Ihren Pass oder Ausweis verlieren.
Dort wird man Ihnen gültige Ersatzdokumente ausstellen, mit denen Sie sich ausweisen können oder in Ihr Heimatland zurückreisen dürfen.
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie über ein Australisches Konsulat einen neuen Pass beantragen. Manchmal ist dies über ein Online-Formular möglich, das Sie auf der Webseite der Australischen Botschaft ausfüllen können.
Die Webadresse der Australischen Botschaft finden Sie oben auf dieser Seite.
Ich brauche ein Dokument aus meinem Heimatland
Jedes Land hat eine spezielle Verwaltung. Wenn Sie als ausländischer Staatsbürger legal in Deutschland leben, müssen Sie sich für Dokumente Ihres Landes an ein Australisches Konsulat oder an die konsularische Abteilung der Australischen Botschaft wenden.
Oft finden Sie passende Anträge zum Download oder Online-Formulare auf der Webseite der Botschaft. Ansonsten können Sie die Kontaktdaten oben nutzen, um bei der Australischen Botschaft direkt nachzufragen, wie Sie das benötigte Dokument erhalten.
Sicherlich hilft man Ihnen gerne weiter.
Ich möchte eine Heirat, Geburt oder einen Sterbefall melden
In vielen Ländern ist es Pflicht, im Ausland geborene Kinder, Sterbefälle oder Hochzeiten an das Heimatland zu melden.
Wenn viele Menschen aus Australien in Deutschland leben, sind Meldungen in der Regel über Konsulate möglich. Ansonsten müssen Sie sich direkt an die zuständigen Behörden in Ihrem Heimatland wenden.
In jedem Fall kann Ihnen die Australische Botschaft eine Auskunft geben, was Sie tun müssen. Die Kontaktdaten der Australischen Botschaft finden Sie oben auf dieser Seite.
Ich brauche Hilfe mit deutschen Behörden
Wenn Sie als Australischer Bürger in Deutschland verhaftet oder angeklagt werden, hilft Ihnen die Australische Botschaft normalerweise nicht direkt. Allerdings können Sie über die Botschaft eine Liste mit Rechtsanwälten erhalten, die Ihre Muttersprache sprechen und sich mit dem deutschen Recht auskennen.
Generell gilt aber: Wenn Sie in Deutschland ein Gesetz gebrochen haben, sind die deutschen Behörden zuständig.